Fliegendes Spaghettimonster

Schulfreier Freitag für Pastafari

Noch immer wird uns verweigert entsprechend unserer Glaubensvorschrift, die den Freitag als heiligen Tag sieht, unsere Kinder an diesem vom Schulbesuch zu befreien. 

Ein richtungsweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster wird das jetzt ändern. Wie SPON berichtet, müssen die Eltern dazu nur nachvollziehbar und überzeugend ihre ernsthafte Glaubensüberzeugung darstellen. Dann muss die Schule auch die Befreiung von Pflichtveranstaltungen dulden. 

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 22.12.2011 – 19 A 610/10 –

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