Fliegendes Spaghettimonster

Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin VIII

Als mir die Stadt Templin meinen Ausweis mit piratiger Kopfbedeckung verwehrte, wurde ich gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ich mit Auslaufen meines Ausweises im Juni 2014 einen neuen bräuchte. Sonst würde ich mich strafbar machen und eine Ordnungsstrafe folgen.

Also lies ich mir was einfallen, wie der Ausweis, der ja nur die Zwischenlösung sein soll, doch irgendwie unser Monster ehren könnte.

Irgendwann kam mir die Idee mit der Haarschleife mit Spaghettimonster im Bart. Ich habe überall nachgelesen, nirgends wurden Haarschleifen verboten.

Zu dem gleichen Ergebnis kam auch der Landkreis, bei dem die Stadt Templin nachgefragt hatte und so habe ich nun einen neuen Ausweis:

Sieht doch gar nicht so schlecht aus, oder?

Die Freude währe aber nicht lange, ich bekam Post vom Verwaltungsgericht Potsdam.

In der Anlage ein Schreiben der Stadt Templin:

Schreiben 1

Der Hammer war aber das Schreiben des Verwaltungsgerichtes selbst:

Schreiben 2

Das von uns angestrebte Verfahren soll also eingestellt werden.

Ein Unding. Es kann nicht sein, dass man, wenn man einem Hinweis auf rechtswidriges Verhalten durch eine Behörde folgt, einen Anspruch auf Rechtsschutz verliert. Das würde ja bedeuten, ich müsste mich bewusst rechtswidrig verhalten, um diesen Anspruch nicht zu verlieren. So etwas kann weder der Gesetzgeber noch die Gerichte wollen.

Entsprechend habe ich geantwortet:

VG 8 K 4253/13 Weida ./. Bürgermeister der Stadt Templin

Ihr Schreiben vom 16.05. 2014 Sehr geehrter Herr Burchards, mein Rechtsschutzinteresse bestand von Anfang an nicht in der Ausstellung eines beliebigen Ausweises, sondern in der eines Ausweises, auf dem ich auch auf dem Passfoto die Kopfbedeckung tragen darf, die ich meinen religiös-weltanschaulichen Überzeugungen gemäß ständig in der Öffentlichkeit trage.

An dem Sachverhalt, dass mir der Bürgermeister der Stadt Templin das verwehrt, hat sich nichts geändert.

Mein Antrag auf einen neuen Ausweis ohne Kopfbedeckung habe ich nur gestellt, weil ich bei der Ablehnung des anderen darauf hingewiesen worden bin, dass ich mit Ablauf der Gültigkeit des jetzigen ordnungsrechtlich verfolgt werden kann. Da mein Ausweis nur noch bis Juni 2014 gültig war, habe ich den neuen ausschließlich beantragt, um dieser Verfolgung zu entgehen. In obiger Sache lag noch kein Termin vor und es war klar abzusehen, dass die anstehende Entscheidung nicht mehr rechtzeitig erfolgen würde, um nicht einen längeren Zeitraum ganz ohne gültigen Ausweis zu sein. Das wollte ich vermeiden.

Falls das ein Fehler war, bin ich gern bereit nochmals einen Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises mit Kopfbedeckung zu stellen und notfalls ein neues Verfahren zu eröffnen. Ich bitte jedoch darum, sowohl aus Zeit- als auch aus Kostengründen, weiteres Bestehen des Rechtsschutzinteresses festzustellen. Haarschlingen kommen in meinem Glauben nicht vor. Meine kann deshalb keinesfalls, wie vom Bürgermeister der Stadt Templin scheinbar vermutet, als Ersatz für die verweigerte Kopfbedeckung gesehen werden, sondern lediglich als modischer Gag.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Weida

Nun bin ich mal gespannt, ob diese Erklärung ausreicht. Wenn nicht, bliebe noch eine Beschwerde über die Einstellung.

Sollte auch der nicht stattgegeben werden, bleibt nur eins. Nach Auskunft der Beamtin der Stadt kann man sich so oft man möchte ohne zeitlichen Mindestabstand einen neuen Ausweis beantragen. Der hätte dann wieder Kopfbedeckung und ich dann Zeit bis 2024. So lange ist der jetzige noch gültig.

Genug Zeit also, um in Ruhe auf den Gerichtstermin zu warten und nicht noch einmal in die gleiche Falle zu laufen. 

Weida ./. Stadt Templin

Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin

12.09.2013

Weida ./. Stadt Templin - So heißt eine Akte, die ich jetzt angelegt habe.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin II

19.09.2013

Nach meiner Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde, auf die es bis heute noch keine Reaktion gibt, bekam ich folgenden Zwischenbescheid:

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin III

03.10.2013

...weiter gehts, mit dem Bescheid, in dem mein Antrag abgelehnt wird.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin IV

10.10.2013

Nach Weida ./. Stadt Templin I, II und III nun heute der vierte Bericht, mit dem ihr dann auch auf dem Laufenden seid.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin V

07.11.2013

Gestern hatte ich wieder Post in der Sache. Nicht so ganz was Entscheidendes, aber immerhin per Einschreiben mit Rückschein verschickt.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin VI

21.11.2013

Pünktlich zum Wort zum Freitag kam die Ablehnung meines Widerspruchs.  Auf den ersten Blick fallen mir zwei Sachen auf:

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin VII

09.01.2014

Diesmal geht es nicht um den Inhalt, sondern um die Form. Dazu hatte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, die bis heute nicht beantwortet ist.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin VIII

19.06.2014

Als mir die Stadt Templin meinen Ausweis mit piratiger Kopfbedeckung verwehrte, wurde ich gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ich mit Auslaufen meines Ausweises im Juni 2014 einen neuen bräuchte.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin IX

05.11.2015

Der Kampf um die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft in 9 Teilen.

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Keine Piratenkappe auf dem Ausweisfoto? Wir kämpfen weiter!

25.11.2015

Die Klage zum Ausweisfoto wurde abgewiesen. Wir wären keine Weltanschauung.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin X

28.01.2016

Rechtsanwalt Dr. jur. Rath aus Münster hat mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde ein Meisterwerk hingelegt.

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