Fliegendes Spaghettimonster

Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin VII

Wieder einmal, liebe Schwestern und Brüder, ist heute die Stadt Templin Thema.

Diesmal geht es nicht um den Inhalt, sondern um die Form. Dazu hatte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, die bis heute nicht beantwortet ist.

Deshalb habe ich nun meine Ankündigung wahr gemacht und dazu noch mal den Bürgermeister angeschrieben. 

Ich bin sehr gespannt, ob der für eine Klärung des tatsächlichen Sachverhaltes sorgt oder ob der im Rathaus erfundene Sachverhalt auch weiter behauptet wird.

Templin, 2014-01-09

Sehr geehrter Herr Tabbert, 

am 20.08.2013 hatte ich mich mit einer Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde an Sie gewandt. Die Fachaufsichtsbeschwerde kann durch den weiteren Fortgang als erledigt betrachtet werden. Auf  die  Dienstaufsichtsbeschwerde, die in einem absehbaren Zeitraum zu beantworten ist, gab es bis heute keine Reaktion aus Ihrem Haus. Deshalb bitte ich hier um baldige Antwort. Zur Erinnerung: Einer ihrer Beamten hatte, ohne sich mir vorzustellen oder das zu begründen, meinen Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wegen des eingereichten Passbildes mit Kopfbedeckung abgelehnt.

Diese wurden mir zurück gegeben und ich, als ich um eine gerichtsfeste Begründung der Ablehnung bat, nunmehr in rechtswidriger Weise genötigt, meinerseits sofort einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung des Personalausweises zu verfassen. Dazu wurde mir Papier und Stift vorgelegt. Obwohl ich eine Entschuldigung dieses Unbekannten bei mir für angebracht halten würde, geht es mir hier nicht darum. Wichtig ist mir vielmehr die Feststellung des konkreten Sachverhaltes, der im Zwischenbescheid vom 27.08.2013 von Frau Seifert  falsch dargestellt wurde. Dieser Darstellung hatte ich sofort per Mail, Lesebestätigung liegt vor, widersprochen. 

Trotzdem befindet sich im Widerspruchsbescheid des Landkreises Uckermark folgende Aussage:

„Der zuständige Sachbearbeiter der Personalausweisbehörde der Stadt Templin hat Sie im Rahmen der persönlichen Vorsprache über die aktuelle Rechtslage informiert, wonach eine Ausweisausstellung unter Verwendung des Lichtbildes mit Kopfbedeckung nur bei  Angehörigen anerkannter Religionsgemeinschaften möglich sei. Aufgrund bestehender Unklarheiten, ob der og. Verein als entsprechende Glaubensgemeinschaft betrachtet werden kann, wurde Ihnen mitgeteilt, dass der Sachverhalt zunächst einer näheren Prüfung unterzogen werden muss und mittels eines schriftlichen Bescheides über Ihren Antrag entscheiden wird.“

Da somit dieser falsche Sachverhalt durch Fehlinformation aus Ihrem Hause Bestandteil des anhängigen Gerichtsverfahrens geworden ist, bitte ich dringend um einen Klärung des tatsächlichen Sachverhaltes. 

Weiter bitte ich,  mir den Namen des mir unbekannten handelnden Beamten mitzuteilen und mir eine Kopie des von mir vor Ort verfassten schriftlichen Antrages zuzusenden.  

Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Weida

Weida ./. Stadt Templin

Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin

12.09.2013

Weida ./. Stadt Templin - So heißt eine Akte, die ich jetzt angelegt habe.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin II

19.09.2013

Nach meiner Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde, auf die es bis heute noch keine Reaktion gibt, bekam ich folgenden Zwischenbescheid:

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin III

03.10.2013

...weiter gehts, mit dem Bescheid, in dem mein Antrag abgelehnt wird.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin IV

10.10.2013

Nach Weida ./. Stadt Templin I, II und III nun heute der vierte Bericht, mit dem ihr dann auch auf dem Laufenden seid.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin V

07.11.2013

Gestern hatte ich wieder Post in der Sache. Nicht so ganz was Entscheidendes, aber immerhin per Einschreiben mit Rückschein verschickt.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin VI

21.11.2013

Pünktlich zum Wort zum Freitag kam die Ablehnung meines Widerspruchs.  Auf den ersten Blick fallen mir zwei Sachen auf:

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin VII

09.01.2014

Diesmal geht es nicht um den Inhalt, sondern um die Form. Dazu hatte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, die bis heute nicht beantwortet ist.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin VIII

19.06.2014

Als mir die Stadt Templin meinen Ausweis mit piratiger Kopfbedeckung verwehrte, wurde ich gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ich mit Auslaufen meines Ausweises im Juni 2014 einen neuen bräuchte.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin IX

05.11.2015

Der Kampf um die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft in 9 Teilen.

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Keine Piratenkappe auf dem Ausweisfoto? Wir kämpfen weiter!

25.11.2015

Die Klage zum Ausweisfoto wurde abgewiesen. Wir wären keine Weltanschauung.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin X

28.01.2016

Rechtsanwalt Dr. jur. Rath aus Münster hat mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde ein Meisterwerk hingelegt.

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