Fliegendes Spaghettimonster

Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin IX

Es wird ernst, liebe Brüder und Schwestern. Vom Verwaltungsgericht Potsdam kam die förmliche Zustellung des Gerichtstermins.

Bruder Spaghettus

Ich wurde zur mündlichen Verhandlung vor der 8. Kammer am Freitag, den 13. November 2015, 12:15 Uhr in den Sitzungssaal 009, Erdgeschoss in der Friedrich-Ebert-Straße 32 geladen.

Es geht um das Recht, als Pastafari seine weltanschauliche Kopfbedeckung auf Ausweisen tragen zu dürfen. Das hatte mir die Stadt Templin verweigert. Ziel ist, so die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung zwischen Weltanschauungsgemeinschaften und Religionsgemeinschaften auch in der Praxis feststellen zu lassen.

Die Verhandlung ist öffentlich. Vielleicht hat je der Eine oder die Andere Lust mir im Saal den Rücken zu stärken? Am besten natürlich mit piratiger Kopfbedeckung. 🙂

Wie die Chancen stehen, lässt sich schwer sagen. Auf jeden Fall war es eine gute Nachricht, dass nun nach knapp zwei Jahren die Verhandlung kommt. Ich hatte mit drei bis vier Jahren gerechnet.

Nachtrag: 1. Die Klage wurde abgewiesen: Weida./.Stadt Templin X 2. Wir kämpfen weiter

Eine schlechte Nachricht gibt´s leider auch. Irgendwer ist mal wieder ausgerastet und hat eins unserer Nudelmessenhinweisschilder demoliert. Dieses Mal wirkungsvoller als sonst. Das Schild wurde so verbogen, dass es sich nicht mehr ohne Schaden geradebiegen und weiter verwenden lässt.

Wir haben bereits ein neues angebracht. Das Schild wurde entgegen der Fahrtrichtung gebogen.

Es kann sich also nicht um ein „unglückliches Treffen mit einem LKW“ handeln. Für uns Grund genug, wieder Anzeige zu erstatten. Auch wenn es wohl kaum was bringen wird, einfach hinnehmen wollen wir es auch nicht.

Weida ./. Stadt Templin

Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin

12.09.2013

Weida ./. Stadt Templin - So heißt eine Akte, die ich jetzt angelegt habe.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin II

19.09.2013

Nach meiner Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde, auf die es bis heute noch keine Reaktion gibt, bekam ich folgenden Zwischenbescheid:

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin III

03.10.2013

...weiter gehts, mit dem Bescheid, in dem mein Antrag abgelehnt wird.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin IV

10.10.2013

Nach Weida ./. Stadt Templin I, II und III nun heute der vierte Bericht, mit dem ihr dann auch auf dem Laufenden seid.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin V

07.11.2013

Gestern hatte ich wieder Post in der Sache. Nicht so ganz was Entscheidendes, aber immerhin per Einschreiben mit Rückschein verschickt.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin VI

21.11.2013

Pünktlich zum Wort zum Freitag kam die Ablehnung meines Widerspruchs.  Auf den ersten Blick fallen mir zwei Sachen auf:

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin VII

09.01.2014

Diesmal geht es nicht um den Inhalt, sondern um die Form. Dazu hatte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, die bis heute nicht beantwortet ist.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin VIII

19.06.2014

Als mir die Stadt Templin meinen Ausweis mit piratiger Kopfbedeckung verwehrte, wurde ich gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ich mit Auslaufen meines Ausweises im Juni 2014 einen neuen bräuchte.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin IX

05.11.2015

Der Kampf um die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft in 9 Teilen.

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Keine Piratenkappe auf dem Ausweisfoto? Wir kämpfen weiter!

25.11.2015

Die Klage zum Ausweisfoto wurde abgewiesen. Wir wären keine Weltanschauung.

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Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin X

28.01.2016

Rechtsanwalt Dr. jur. Rath aus Münster hat mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde ein Meisterwerk hingelegt.

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7 Gedanken zu „Das Wort zum Freitag – Weida ./. Stadt Templin IX“

  1. Ja, bei so einer tollen Gemeinde war das bisher schnell geschafft.
    Aber das konnte wir jetzt auch gut aus eigenen Mitteln bezahlen. Bei Prozesskosten ist das was anderes.

  2. Gibt es rechtlich eine Möglichkeit eine versteckte Kamera anzubringen? Im Zweifel vielleicht zur Beobachtung des Wildes das im Bereich immer wieder die Straße kreuzt?

  3. Ich fürchte, dann müssten wir nur außer den Schildern auch noch die Kameras ersetzen. Das ginge höchstens, wenn die irgendwo auf sicher auf privatem Grund angebracht wäre, aber diese Möglichkeit gibt es nicht.

  4. Werner Koch
    Ich habe gelesen, dass die Nudelmesseschilder beschädigt und bereits ersetzt wurden.
    Was habe ich da falsch verstanden. Ich habe von einem Schilderverbot gelesen und dass deshalb eine Klage eingereicht wurde.
    Dürfen die Schilder hängen bleiben, bis über die Klage entschieden ist oder ist die Klage bereits verhandelt worden?

  5. Die Schilder mussten weg von den Kirchenmasten. Das hat aber nicht mit Kirchenprivilegien zu tun, sondern damit, dass die Masten jeweiliges Eigentum desjenigen sind, der sie aufstellt. In dem Fall also der Kirchen. Die können dann natürlich auch entscheiden, wer da seine Schilder mit an die Masten machen darf.

    Wir hatten aber vom Landesbetrieb Straßenwesen als zuständige Behörde in einer gemeinsamen Absprache mit unserem Bürgermeister die Genehmigung bekommen, eigene Masten im Umfeld von 20m zu den Kirchenmasten aufzustellen. Diese Genehmigung ist auf Anweisung der Kulturministerin (Schwester der Landesbischöfin der Nordelbischen Kirche) zurück genommen worden. Was sehr eigenartig ist, denn der Landesbetrieb untersteht nicht ihr, sondern dem Verkehrsministerium.

    Der Bürgermeister hat uns bis Ende des Rechststreites "politisches Asyl" an Masten der Stadt gewährt. Dort, an den Masten, an denen die Stadt auf die Städtepartnerschaften hin weist, hängen sie seither.

    Inzwischen steht auch schon der Verhandlungstermin: 06.04.2016. Dann werden wir erst mal mehr wissen. Aber sicher ist das noch nicht das Ende des Streites.

  6. Werner Koch
    Ich lese hier, dass die Nudelmessehinweisschilder beschädigt und neue aufgehängt wurden. Was habe ich hier falsch verstanden? Ich dachte ich hätte gelesen es gäbe ein Schilderverbot und dagegen wurde Klage eingereicht.
    Dürfen die Schilder hängen bleiben, bis die Klage entschieden wird?

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