Fliegendes Spaghettimonster

Mitgliederversammlung der KdFSM Deutschland e.V.

Hier die letzte Rundmail sozusagen als öffentliche Zustellung. Bitte beachtet, dass die sich nur an die Vereinsmitglieder richtet, nicht an die Mitglieder auf Facebook.
Zur Weihnachtsmarktaktion sind aber auch die herzlich willkommen. 
😉

Liebe Vereinsmitglieder,

inzwischen haben wir auch die Gaststätte für die sicher notwendige
außerordentliche Mitgliederversammlung gefunden.

Deshalb hier noch mal alles auf einen Blick:

Mitgliederversammlung

am 14.12.2013 um 15:00 Uhr in Templin, Schulzenfelde 9. 
Tagesordnung: 1. Satzungsänderung (s.u.)
                       2. Sonstiges
Übernachtung ist nach Anmeldung kostenlos möglich.

Da wir bei der Mitgliederversammlung sicher nicht die für eine gültige
Satzungsänderung notwendige Anzahl an anwesenden Mitgliedern erreichen werden,
folgt satzungsgemäß innerhalb von 14 Tagen die

Außerordentliche Mitgliederversammlung

am 21.12.2013 um 17:00 Uhr in Berlin, 10439 Berlin,
Wichertstraße 33, im Knofel http://www.knoblauchrestaurant.de

Tagesordnung ist die gleiche. Diese Versammlung ist unabhängig von der Anzahl
der Anwesenden beschlussfähig. Trotzdem würden wir uns sehr freuen, wenn
möglichst viele von euch dabei sein könnten oder wenigstens per
Stimmdelegierung dabei sind.

Vorher treffen sich alle, die Lust dazu haben, um 15:00 Uhr in der
Kulturbrauerei, Eingang Knackstraße, zu unserer jährlichen
Weihnachstmarktaktion. http://fsm-uckermark.blogspot.de/2012/12/aufklarung-auf-dem-lucia-weihnachtsmarkt.html

Hier auch noch mal die von uns vorgeschlagene Satzungsänderung:

Es soll der Vorschlag, den wir vom Amtsgericht bekommen haben, übernommen und
in die Satzung eingepasst werden. Dazu würden wir die um den neuen § 14 „Formen
der Mitgliederversammlung“ ergänzen. Alle weiteren §§ werden in der Zählung
dementsprechend verändert.  Die
komplette  neue Satzung ist im Anhang,
hier der eingeschobene Paragraph <<…>>

§ 14 Formen der Mitgliederversammlung
„Die Mitgliederversammlung ist entweder im virtuellen
Verfahren oder im Präsenzverfahren zu berufen. Für beide Verfahrensweisen
gelten für die Abstimmung folgende Regeln:
a) Die Berufung erfolgt per E-Mail, Telefax oder Brief
durch den Vorsitzenden.
b) Der Vorsitzende gibt die vorläufig durch ihn
festgesetzte Tagesordnung bekannt und gibt den Mitgliedern Gelegenheit, die
Aufnahme weiterer Punkte binnen zwei Wochen in die Tageordnung zu beantragen.
Die Mitglieder können die Aufnahme weiterer Punkte beantragen; in eiligen
Fällen kann der Vorsitzende eine Tagesordnung festsetzen, ohne Gelegenheit zur
Aufnahme weiterer Punkte zu geben.
Verspätet eingegangene Anträge finden keine
Berücksichtigung. Der Vorsitzende kann hiervon Ausnahmen machen, wenn die
Verspätung genügend entschuldigt wird oder andere Gründe, insbesondere die
Verfahrensökonomie die Aufnahme des Punkts rechtfertigen. Der Vorsitzende
entscheidet nach billigem Ermessen.
c) Nach Ablauf der zwei Wochen hat der Vorsitzende die
endgültige Tagesordnung bekannt zu geben, die einzelnen zur Entscheidung
stehenden Fragen zu formulieren und alle Mitglieder binnen zwei Wochen zur
verbindlichen Abstimmung über die einzelnen Punkte aufzufordern.
d) Die Mitglieder können über die einzelnen Punkte
abstimmen, indem sie den Ersten Vorsitzenden in Schriftform, per Telefax oder
per E-Mail unterrichten, wie sie in den einzelnen zur Entscheidung stehenden
Punkten entscheiden. Für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Zugangs der
Stimmabgabe beim Ersten Vorsitzenden entscheidend. Eine verspätete oder/und
formwidrige Stimmabgabe gilt als Enthaltung.
Im Übrigen und im Präsenzverfahren gelten die
nachfolgenden Regeln der § 15 – 18